Grieder Elektronik Bauteile AG
Verkaufs- und Lieferbedingungen (Ausgabe Mai 2009)
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Beratungsleistungen sowie Ratschläge oder Empfehlungen erfolgen, soweit nicht
anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, stets unverbindlich.
Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der
Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur dann,
sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1. Angebote und Vertragsabschluss
Übermittelte Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Diagramme, Zeichnungen und
Angaben über Masse und Gewichte sind unverbindlich. Wir behalten uns vor,
durch technische Fortschritt bedingte Änderungen an den von uns angebotenen
Erzeugnissen vorzunehmen, ohne dass der Besteller hieraus Rechte herleiten könnte.
Beigefügte Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata, Kostenvoranschläge usw.
bleiben unser Eigentum.
2. Der Vertrag
gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung
deren Annahme schriftlich bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung ist massgebend
für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.
Die aufgeführten Spezifikationen sind verbindlich, wenn nicht innert 5 Arbeitstagen
nach Versand der Auftragsbestätigung ein Gegenbericht erfolgt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich netto und, soweit nichts anderes vorgemerkt,
in Schweizer Franken. Sie gelten ab unseren Lagern, innerhalb der Schweiz
inkl. MWST bei Grieder Elektronik Bauteile AG,
netto, ohne irgendwelche Abzüge. Im Preis nicht inbegriffen sind: Verpackungs-
und Versandkosten, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme.
3.1
Erhöhen sich im Laufe der Bestellungsabwicklung die Beschaffungskosten
(Preisaufschlag bei Lieferanten, Zollerhöhungen, Erhöhung der Transportkosten,
Währungsschwankungen von über zwei Prozent und ähnliches), so behalten wir uns
eine entsprechende Preisanpassung vor.
3.2
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware
unsere Preise allgemein anheben oder ermässigen, so gilt, wenn nicht anders
vereinbart, der am Liefertag gültige Preis.
3.3
Wird die Ware aufgrund von Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden
(Sonderfertigungen) hergestellt und geliefert und werden hierdurch Schutzrechte
Dritter verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns von allen Ansprüchen
Dritter und von einer etwaigen Rechtsverteidigung freizustellen.
3.4
Technische Änderungen durch den Hersteller sind möglich und können ohne
Vorankündigung eingeführt werden.
4. Versand
Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig
mitzuteilen. Ansonsten erfolgen unsere Lieferungen verpackt per Post, Frachtgut
oder Camion, wobei wir uns die Wahl der Versandart vorbehalten. Mehrkosten
für Expressgut, Luftfracht oder Kurier werden in jedem Fall gesondert verrechnet.
5. Der Transport
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im
Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung und der
Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
6. Die Versicherung
gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer. Auf
Wunsch wird sie von uns im Namen und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.
7. Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es wird insbesondere keine
Verantwortung übernommen die durch unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere
Gewalt, Krieg, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Fabrikationsausschuss,
Streik, Transportverzögerungen oder andere unverschuldete Begebenheiten, entstehen.
Sofern die bestellte Ware infolge derartiger unverschuldeter Ereignisse überhaupt
nicht oder nur verspätet geliefert werden kann, so erwachsen dem Käufer gegenüber
der Grieder Elektronik Bauteile AG keinerlei Ansprüche und kein
Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch
voraus, dass der Besteller alle erforderlichen Angaben betreffend Spezifikationen
des Auftrags seinerseits fristgerecht erfüllt.
7.1
Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz,
Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Eine Konventionalstrafe für verspätete
Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
8. Teillieferungen
sind zulässig. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung
gestellt werden. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei
Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
8.1
Die Beanstandung von Teillieferungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
8.2
Die Angaben der Lieferfirma über Gewicht und Mass der Ware und Verpackung
sind unverbindlich.
9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind netto ohne Abzüge innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung an
den bezeichneten Zahlungsort zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Zahlungen am Postschalter erhebt die Post Schaltergebühren.
Diese Gebühren müssen wir an Sie weiterverrechnen.
Bei Teillieferungen hat die Zahlung nach Massgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen
für jede einzelne Lieferung zu erfolgen.
9.1
Die Grieder Elektronik Bauteile AG kann die Annahme und
Ausführung von Aufträgen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig machen.
9.2
Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der zum Zeitpunkt
der Schuld gültigen Kreditzinsen unserer Bank. Bei Zahlungsverzug des Käufers
sind wir berechtigt, die Zahlungen auch erst später fällig werdender Forderungen
sofort zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Sicherheit oder
Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese nicht geleistet, so sind wir zur Zurückhaltung
unserer Lieferung berechtigt, ohne dass der Käufer vor seinen Pflichten
befreit wird.
9.3
Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung eines Vergleichs-
oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt,
Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen. Gegen unsere Forderungen
darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen
der Ware die Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
9.4
Wir haben das sofortige Wegnahmerecht der Vorbehaltsware, falls der Käufer
seine Zahlungen einstellt oder überschuldet ist.
9.5
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der
Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Ware.
9.6
Der Kunde tritt seine Forderungen aus Weiterveräusserungen der Vorbehaltswerte
im voraus sicherheitshalber an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung unserer
Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde auf Verlangen die Rücknahme der
Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretung seinen Abnehmern
mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben.
In der Rücknahme von Vorbehaltsware tritt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
9.7
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Sissach/Schweiz.
10. Reklamationen (Mängelrügen)
Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen
sind uns innerhalb von spätestens 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
bekanntzugeben. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Wird die gelieferte
Ware unsachgemäss behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche.
Das Rügerecht erlischt in jedem Falle 6 Monate nach Erhalt der Ware.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern, bzw. nach
unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren.
10.1
Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind anzunehmen und dem betreffenden
Transporteur zwecks Tatbestandsaufnahme sofort schriftlich anzumelden (Kopie an uns).
11. Haftung
Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere jene auf Rücktritt, Minderung
oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es werden insofern keine
Kosten für De- oder Wiedermontage oder für irgendwelche anderen Folgeschäden von uns übernommen.
11.1
Jede die Gewährleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche
Haftung insbesondere diejenigen für sogenannte Mangelfolgeschäden und indirekte
Schäden ist gegenüber dem Käufer ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt
nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden.
12. Auftragsannulierung
Bestätigte Aufträge können nur dann widerrufen werden, wenn unser Einverständnis
vorliegt und der Kunde die Annullationskosten von 20% des Kaufpreises
übernimmt. Werden Teile von Aufträgen annulliert, so wird dem Besteller zudem
die sich aus der bezogenen Mindermenge ergebende Preisdifferenz belastet,
mindestens CHF 50.-. Rückgaben gelieferter Waren werden nach unserem Ermessen
ausschliesslich dann akzeptiert, wenn sie noch neuwertig und noch in der
Originalverpackung sind und wenn ausserdem die Rückgabe vorher mit uns schriftlich
vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen bei absolut
neuwertigen Standardwaren maximal 80% des berechneten Kaufpreises gutzuschreiben.
Wenig gebräuchliche Artikel, die auf Bestellung angefertigt, bezw. bei
einem unserer Lieferanten bestellt worden sind, können auch wenn sie im Katalog
figurieren, nicht zurückgenommen werden. Die Entscheidung darüber liegt ausschliesslich bei uns.
12.1
Der Kunde verpflichtet sich, die speziell für ihn bestellte Ware verbindlich abzunehmen. Diese Ware wurde aufgrund der individuellen Anforderungen des Kunden bestellt und ist daher nicht für den allgemeinen Verkauf bestimmt. Bei Nichtabnahme der Ware behalten wir uns das Recht vor, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um unseren entstandenen Schaden zu minimieren. Dies kann unter anderem die Berechnung von Stornogebühren oder die Inanspruchnahme rechtlicher Schritte beinhalten.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in
unserem Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung solcher Ware ist
dem Käufer untersagt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang zu veräussern. Der Käufer tritt uns schon jetzt die
Kaufpreisforderung aus der Weiterveräusserung sicherungshalber ab, ohne Notwendigkeit
einer besonderen Erklärung. Der Käufer ist verpflichtet, uns alle zur
Einziehung der Forderung notwendigen Unterlagen auf erstes Verlangen hin zuzustellen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht.
Der Gerichtsstand ist Sissach/Schweiz.
15. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
werden, so werden die Bedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt.